Die Tschechische Republik – němčina

 

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   Přidal(a): Alena

 

 

* Die Tschechische Republik entstand im Jahr 1993, nachdem sich die Tschechoslowakei getrennt hatte. Die Tschechische Republik ist ein kleines Binnenland, das im zentralen Mitteleuropa liegt. Das Land nimmt eine Fläche von 78 867 km2 ein.

* Im Norden grenzt die Tschechische Republik an Polen, im Süden an Österreich, die längste Grenze hat sie mit der BRD im Westen, die kürzeste mit der Slowakei im Osten.

* Die Republik besteht aus drei Teilen – Böhmen, Mähren und Schlesien und zählt cca. 10,5 Mio. Einwohner. Die Hauptstadt heißt Prag und hat 1,2 Mio. Einwohner.

 

Natürliche Gegebenheiten:

Die natürliche Grenze des Landes bilden die Gebirgszügen. Im Süden und Südwesten befindet sich der Böhmerwald mit seinen zwei schönen Gletscherseen, dem Schwarzen See und dem Teufelsee. Im Norden bilden die Grenze das Erzgebirge und das Isergebirge. An der polnischen Grenze erstreckt sich unser höchstes Gebirge – das Riesengebirge – mit dem höchsten Gipfel, der Schneekoppe (1602m).

Im Osten des Landes ziehen sich das Adlergebirge, das Gesenke und die Beskiden. Böhmen und Mähren werden dann mit der Böhmisch-Mährischen Höhe verbunden. Touristisch attraktiv sind auch die Felsenstädte in der „Böhmisch-Sächsischen Schweiz“ oder im Böhmischen Paradies. Sehr sehenswert ist auch der Mährische Karst mit seinen Tropfsteinhöhlen und mit der Macocha-Schlucht.

 

Gewässer:

* Die zwei größten tschechischen Flüsse heißen die Elbe und die Moldau.

* Die Elbe entspringt im Riesengebirge, fließt durch die BRD und mündet bei Hamburg in die Nordsee.

* Ihr größter Nebenfluss ist die Moldau, an der einige Talsperren (Lipno, Orlík, Slapy) errichtet wurden. Diese Stauseen gehören zu den beliebtesten Ferien- und Urlaubszielen im Land.

* Bei den Wassersportlern und Fischern sind aber auch andere tschechische Flüsse wie Sázava, Otava, Berounka, Ohře oder Morava beliebt.

 

Geschichte:

9. Jhr. – im Jahr 833 entstand Großmähren, 863 kamen die byzantinischen Mönche Kyrill und Method in Großmähren an und begründeten die slawische Liturgie.

10.-13. Jhr. – das Gebiet stand und der Herrschaft der Přemyslidendynastie. Zum ersten böhmischen König wurde 1085 der Přemyslide Vratislav II. gekrönt.

14. Jh. – Karl IV. wurde 1355 in Rom zum Kaiser des Heiligen Römischen Reiches gekrönt und wählte Prag zu seiner Residenzstadt.

15. Jh. – 1415 wurde der böhmische Reformator Jan Hus in Konstanz verbrannt und das markierte den Beginn der Hussiten-Bewegung.

1526 – nach der Schlacht bei Mohács wurde der Habsburger Ferdinand I. zum König gewählt und das heutige Tschechien war bis 1918 habsburgisches Gebiet.

1918 – nach dem ersten Weltkrieg und Zerfall der Monarchie entstand die sog. Erste Tschechoslowakische Republik

1939 – 1945 in der Zeit des zweiten Weltkriegs wurde auf dem Gebiet des Landes das Protektorat Böhmen und Mähren gebildet.

1948 – am 25. Februar kam es zur Machtergreifung durch die Kommunisten, die 41 Jahre in der Tschechoslowakei regierten.

1989 – der 17. November mit seinen Demonstrationen gegen das Regime bedeutete die Wende in der Tschechoslowakei

1993 – seit 1. Januar bilden Tschechen und Slowaken zwei unabhängige Staaten.

 

Landwirtschaft und Industrie:

* Für die tschechische Landwirtschaft sind die Tiefebenen wichtig (entlang der Flüsse Elbe und March). Hier werden Getreide, Mais, Zuckerrüben, im Südmähren auch Wein angebaut. Für unseren Export ist auch der Hopfen von Bedeutung. Die Landwirtschaft orientiert sich nicht nur auf die Pflanzenproduktion, sondern auch auf die Viehzucht. An der Spitze der Industriezweige stehen das Hüttenwesen (Ostrau), der Maschinenbau (Prag, Brünn, Pilsen), Chemieindustrie (Ústí, Neratovice, Kralupy, Pardubice) und Automobilproduktion (Mladá Boleslav).

* In allen größerern Städten ist die Lebensmittelindustrie entwickelt. Eine Tradition haben auch die weltberühmten Brauereien in Pilsen oder Budweis.

 

Politik:

Nach der Verfassung ist die Tschechische Republik ein demokratischer Rechtsstaat. Die Verfassungsorgane des Landes sind der Präsident als Staatsoberhaupt, seine Amtszeit beträgt 5 Jahre und er kann zweimal gewählt werden.

Das Parlament übt die legislative Macht aus und besteht aus zwei Kammern – dem Abgeordnetenhaus und dem Senat.

Die Regierung übt die exekutive Macht aus und an ihrer Spitze steht der Ministerpräsident.

Die Parlamentsabgeordneten werden alle vier Jahre in einer freien und geheimen Wahl gewählt. Das Wahlrecht haben alle

Bürger ab 18 Jahren.

Im Moment sind im tschechischen Parlament fünf Parteien vertreten – ODS, ČSSD, TOP 09, KSČM und VV.

 

Staatssymbole:

Das Staatswappen der Tschechischen Republik bildet ein Schild mit vier Feldern. Im ersten und vierten Feld gibt es das historische Wappen Böhmens – der Löwe. Im zweiten Feld gibt es das mährische, im dritten Feld das schlesische Adlerweibchen.

 

Die tschechische Nationalflagge bilden zwei waagrechte gleich breite Streifen – der obere ist weiß, der untere ist rot. Zwischen beiden Streifen ist ein blauer Keil eingelegt.

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